Steuerberatung, die sich lohnt.
Beratung, die sich lohnt.
Herzlich willkommen bei der Steuerberater-Sozietät Morstatt in Weinheim
Sie suchen kompetente Unterstützung in Steuerfragen? Die Steuerberater-Sozietät Morstatt begleitet bereits seit über 50 Jahren Unternehmen und Privatpersonen in Steuerangelegenheiten.
Unser Unternehmen steht für Tradition und Erfahrung, Werte, die wir bei unserer Beratungstätigkeit für Sie mit einbringen. Unsere Arbeit ist geprägt durch Kundennähe und Beständigkeit. Um eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen, sind stetige Weiterbildungsmaßnahmen fester Bestandteil unseres Personalentwicklungskonzepts. Sie können sicher sein, dass wir mit veränderten rechtlichen Grundlagen und neuen Einsparungsmöglichkeiten bestens vertraut sind.
Unsere Leistungen
Die langjährige Erfahrung in der Beratung unserer Mandanten aller Rechtsformen
und vieler Branchen prägt unser Leistungsspektrum.
Finanzbuchhaltung
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Lohn- und Gehaltsabrechnung
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Jahresabschluss
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Investition und Finanzierung
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Außenprüfung
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Einspruchs- und Klageverfahren
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Einspruchs- und Klageverfahren
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Erfahrung und Expertise
Wichtig ist uns vor allem die gute Kooperation aller Beteiligten.
Denn hinter all den Zahlen stehen Menschen. Wir arbeiten digital,
sind aber analog für sie da.
News
Zwangsweise Homeoffice – Keine sichere Berücksichtigung der Kosten
Durch den Lockdown seit Dezember 2020 stellen sich viele Arbeitnehmer in ihren eigenen vier Wänden der täglichen Arbeit. Da die meisten keinen eigenen Arbeitsplatz haben, mussten die meisten in eigene elektronische Ausstattung investieren.
Spenden in der Einkommensteuererklärung – Kontoauszug für höhere Spenden gültig!
Um eine Spende in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen, bedarf es in vielen Fällen einer besonderen vom Finanzamt anerkannten Spendenbescheinigung, die vom Spendenempfänger ausgestellt werden muss.
Immobilienverkauf: Wie der Gewinn Steuerfrei bleibt
Wer eine Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkaufen möchte, muss die erzielten Gewinne versteuern. Die Steuer wird auf den Betrag angesetzt, welcher sich aus Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungs-/ Herstellungskosten und der Werbungskosten ableitet.