Jahresabschluss
Jahresabschluss und Steuererklärungen für Firmen und Privatpersonen
Aus den Daten Ihrer Finanzbuchführung erstellen wir zum Geschäftsjahresende Ihren Jahresabschluss in Form der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder - falls für Sie möglich und sinnvoll - in Form der vereinfachten Einnahme-Überschuss-Rechung.
Dabei ist unerheblich, ob Ihre Finanzbuchführung in unserer Kanzlei bearbeitet wurde oder Sie Ihre Daten selbst erfasst haben. Aus den meisten Standardprogrammen zur Finanzbuchführung können die externen Daten problemlos in unsere Software eingespielt werden.
Im Rahmen unseres „Jahresabschluss-Pakets“ fertigen wir auch Ihre zugehörigen Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Für Personengesellschaften kommt die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte hinzu, bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuererklärung.
Wir erstellen die Jahresabschlüsse für jede Rechtsform vom Einzelunternehmen über die Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft bis zur GmbH und Aktiengesellschaft. Auch die Sonderformen einer Partnerschaft, einer GmbH & Co. KG sowie Stille Beteiligungen werden in unserer Kanzlei betreut.
Für Kapitalgesellschaften übermitteln wir Ihre Zahlen aus Ihrem Jahresabschluss zur gesetzlich erforderlichen Veröffentlichung an den elektronischen Bundesanzeiger.
Neben den normalen jährlichen Jahresabschlüssen fertigen wir auch einmalige Bilanzen zur Gründung, Fusion oder Liquidation eines Unternehmens.
Hinzu kommen notwendige Sonder- und Ergänzungsbilanzen insbesondere beim Gesellschafterwechsel eines Personenunternehmens.
Bei Ausschüttungen und Dividendenzahlungen aus einer Kapitalgesellschaft erstellen wir die Kapitalertragsteuer-Anmeldung sowie die erforderlichen Steuerbescheinigungen.
Wir nehmen uns auch Zeit für die Steuererklärungen von Privatpersonen und beraten Sie ausführlich zu Ihrer Einkommensteuer oder Erbschaftsteuer und besprechen anschließend die Zahlen der fertigen Erklärung mit Ihnen.
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